Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2020 - 2 B 16.20 (2 C 12.20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16630
BVerwG, 27.05.2020 - 2 B 16.20 (2 C 12.20) (https://dejure.org/2020,16630)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2020 - 2 B 16.20 (2 C 12.20) (https://dejure.org/2020,16630)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 2 B 16.20 (2 C 12.20) (https://dejure.org/2020,16630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 43 Abs 1 VwGO
    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Abbruch eines Auswahlverfahrens betreffend eine Professorenstelle; Revisionszulassung

  • rewis.io

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Abbruch eines Auswahlverfahrens betreffend eine Professorenstelle; Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bzgl. der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung eines Bewerbers

  • datenbank.nwb.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Abbruch eines Auswahlverfahrens betreffend eine Professorenstelle; Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 08.09.2020 - 5 L 664.19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Im Berufungsverfahren änderte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Urteil der Kammer und wies die Klage als insgesamt unzulässig ab (vgl. Urteil vom 7. November 2019 - 4 B 19.18); das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Mai 2020 (2 B 16/20) hiergegen die Revision zugelassen (2 C 12/20), über die es noch nicht entschieden hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht